Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.04.1996

Geschäftszahl

95/17/0765

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 86/05/0065 E 13. Mai 1986 RS 2

Stammrechtssatz

Ein Notstand ist dann nicht gegeben, wenn damit nur eine wirtschaftliche Not oder die Möglichkeit einer wirtschaftlichen Schädigung abgewendet werden soll (Hinweis E 24.11.1964, 619/64, VwSlg 6504 A/1964).

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

95/17/0766 - 0786