Verwaltungsgerichtshof
26.04.1996
95/17/0765
GRS wie 0441/56 E 24. Mai 1956 VwSlg 4074 A/1956; RS 1
In der Möglichkeit einer wirtschaftlichen Schädigung, durch die die Lebensmöglichkeiten selbst nicht unmittelbar bedroht sind, kann eine unmittelbar drohende Gefahr und ein Notstand iSd Paragraph 6, VStG
nicht gesehen werden.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
95/17/0766 - 0786