Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.05.2000

Geschäftszahl

95/17/0385

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 89/17/0237 B 29. März 1990 RS 1

Stammrechtssatz

Eine Bindung an die einem kassatorischen aufsichtsbehördlichen Vorstellungsbescheid beigegebene Begründung besteht nur insoweit, als letztere für die Aufhebung des mit Vorstellung bekämpften gemeindebehördlichen Bescheides tragend ist, wobei es einer ausdrücklich geäußerten Rechtsansicht der Vorstellungsbehörde bedarf (Hinweis B 10.11.1989, 87/17/0384).