Verwaltungsgerichtshof
24.02.1997
95/17/0187
GRS wie VwGH E 1990/05/11 89/18/0177 4
(gilt auch für Paragraph eins a, Wr ParkometerG).
Die Behörde ist nicht verpflichtet, nach unvollständiger Auskunftserteilung an den Zulassungsbesitzer eine neuerliche Anfrage zu richten (Hinweis E 13.1.1988, 87/03/0193).
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
96/17/0005
95/17/0461