Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.04.2000

Geschäftszahl

95/17/0018

Rechtssatz

Es kommt auf den der - gesamten - Liegenschaft entstehenden Nutzen an, und nicht auf den Nutzen, der aus einem Teil der Anlage dem jeweiligen Eigentümer entsteht (Hinweis E 19.5.1994, 91/17/0165).