Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.12.1995

Geschäftszahl

95/17/0008

Rechtssatz

Paragraph 7, Absatz eins, Krnt MotorbootabgabeG 1992 und Paragraph 10, Absatz 2, Krnt MotorbootabgabeG 1992 ist zu entnehmen, daß die Abgabe für das gesamte Jahr 1993 zu entrichten ist, wenn das Motorfahrzeug am 1.5.1993 schiffahrtsbehördlich zugelassen ist.