Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.04.1998

Geschäftszahl

95/16/0329

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1993/02/25 88/16/0192 1

VwSlg 6756 F/1993

Stammrechtssatz

Der Begriff "Zoll" geht auf das griechische Wort "telos" (Ziel, Ende, endgültige Zahlung) und das lateinische Wort "teloneum (Abgabe) zurück. Die Bedeutung des Begriffes "Zoll" hat sich im Laufe der Zeit gewandelt. Während man im Mittelalter darunter hauptsächlich Abgaben verstand, die beim Passieren von Waren über eine Straße, Brücke oder ein Stadttor verlangt wurden (Passierzoll), wird der Begriff heute im allgemeinen verwendet für Abgaben, die wegen des Verbringens von Waren in ein anderes Wirtschafts-(Zoll)gebiet erhoben werden (Wirtschaftszoll). Die Erhebung des Wirtschaftszolls knüpft also grundsätzlich nicht an das Verbringen der Ware über die Zollgrenze, sondern an ihr Eingehen in den Wirtschaftskreislauf an.