Verwaltungsgerichtshof
29.01.1996
95/16/0306
GRS wie VwGH E 1991/10/31 90/16/0227 9
Im Nachsichtsverfahren besteht kein Raum dafür, die Behauptung des Abgabepflichtigen, seine Gebührenpflicht wäre durch das Verschulden bestimmter anderer Personen herbeigeführt worden, zu überprüfen.