Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.06.1996

Geschäftszahl

95/16/0262

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1994/03/24 92/16/0092 7

Stammrechtssatz

Bei einer Relation zwischen Verfallswert und strafbestimmendem Wertbetrag in der Höhe von rund 20 Prozent kann von einem Mißverhältnis keine Rede sein.