Verwaltungsgerichtshof
26.06.1996
95/16/0262
GRS wie VwGH E 1994/03/24 92/16/0092 7
Bei einer Relation zwischen Verfallswert und strafbestimmendem Wertbetrag in der Höhe von rund 20 Prozent kann von einem Mißverhältnis keine Rede sein.