Verwaltungsgerichtshof
14.11.1996
95/16/0082
GRS wie VwGH E 1996/07/03 96/13/0025 1
Eine der Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Vertreters eines Abgabepflichtigen zur Haftung iSd Paragraph 9, BAO ist die objektive Uneinbringlichkeit der betreffenden Abgaben im Zeitpunkt der Geltendmachung der Haftung (Hinweis Ritz, BAO-Kommentar, Paragraph 9,, Rz 3).