Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.11.1996

Geschäftszahl

95/16/0071

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0134/75 E 12. Juni 1975 RS 2

Stammrechtssatz

Der Ersatz von Barauslagen (hier für die Herstellung von Fotokopien) ist im Pauschalbetrag für den Schriftsatzaufwand enthalten.