Die Ermittlungen des Zollamtes können sich nicht darauf beziehen, welche eingeführte Ware einer bestimmten Inlandsware gleichartig iSd § 20 Abs 3 MOG ist.Die Ermittlungen des Zollamtes können sich nicht darauf beziehen, welche eingeführte Ware einer bestimmten Inlandsware gleichartig iSd Paragraph 20, Absatz 3, MOG ist.