Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.11.1996

Geschäftszahl

95/16/0071

Rechtssatz

Die Ermittlungen des Zollamtes können sich nicht darauf beziehen, welche eingeführte Ware einer bestimmten Inlandsware gleichartig iSd Paragraph 20, Absatz 3, MOG ist.