Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.12.1996

Geschäftszahl

95/16/0060

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1993/09/28 93/12/0253 3

Stammrechtssatz

Auch eine amtswegige Wiederaufnahme eines rechtskräftig abgeschlossenen Verwaltungsverfahren setzt das Vorliegen einer der Tatbestandsvoraussetzungen des Paragraph 69, Absatz eins, AVG voraus.