Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.01.1997

Geschäftszahl

95/15/0120

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 86/14/0198 E 22. September 1987 RS 9

Stammrechtssatz

Das Recht auf Akteneinsicht führt zu keinem Rechtsanspruch der Partei auf die Herstellung von Abschriften (Ablichtungen) durch die Behörde.