Verwaltungsgerichtshof
19.09.1995
95/14/0038
Enthalten materiell-rechtliche Steuergesetze keine besondere Anordnung über den Zeitpunkt ihrer Wirksamkeit, ist bei Erlassung von Steuerbescheiden grundsätzlich jene Rechtslage maßgebend, unter deren zeitlicher Geltung der Abgabentatbestand verwirklicht wurde (Hinweis E 8.4.1991, 89/15/0111; E 19.2.1991, 90/08/0177; Stoll, BAO-Kommentar 62; Öhlinger, Verfassungsrecht/2, 164).