Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.02.2000

Geschäftszahl

95/14/0033

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1998/08/27 98/13/0080 4

Stammrechtssatz

Die wirtschaftliche Betrachtungsweise iSd §21 BAO hat der Beurteilung des Sachverhaltes, nicht aber der Auslegung gesetzlicher Bestimmungen zu dienen.