Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.02.1997

Geschäftszahl

95/12/0366

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 87/12/0014 E 20. September 1988 RS 4

Stammrechtssatz

"Dienstliche Interessen" im Zusammenhang mit der Versetzung stellen insofern einen für die Ermessensübung maßgebenden Sinn des Gesetzes zum Ausdruck bringenden Umstand dar, als ihre Gefährdung die Behörde berechtigt, von einer Rücksichtnahme auf die sozialen Verhältnisse und das Dienstalter des Landeslehrers Abstand zu nehmen (Hinweis E 12.11.1980, 663/77, VwSlg 10292 A/1980).