Verwaltungsgerichtshof
17.12.1997
95/12/0342
GRS wie VwGH E 1991/11/18 90/12/0132 2
Der gesetzlichen Regelung ist jedenfalls nicht zu entnehmen, daß die Leistung im wissenschaftlichen Bereich (Forschung) nur durch veröffentlichte Werke nachgewiesen werden kann. Eine nicht publizierte wissenschaftliche Arbeit ist zwar einer Beurteilung durch die Fachwelt entzogen. Daraus allein ergibt sich aber noch kein zwingender Beweis für die mangelnde Qualität der Arbeit.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
96/12/0063