Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.09.1999

Geschäftszahl

95/12/0202

Rechtssatz

Wissenschaftliche Tätigkeit muss sich im Allgemeinen an ihren Ergebnissen messen lassen, sodass auch die Auswahl eines in diesem Sinne aussichtsreichen Forschungsgebietes oder Projektes Teil erfolgreicher wissenschaftlicher Arbeit ist (Hinweis E 26.5.1999, 93/12/0047).