Verwaltungsgerichtshof
29.09.1999
95/12/0202
Wissenschaftliche Tätigkeit muss sich im Allgemeinen an ihren Ergebnissen messen lassen, sodass auch die Auswahl eines in diesem Sinne aussichtsreichen Forschungsgebietes oder Projektes Teil erfolgreicher wissenschaftlicher Arbeit ist (Hinweis E 26.5.1999, 93/12/0047).