Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

08.11.1995

Geschäftszahl

95/12/0175

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2091/55 E VS 7. Februar 1958 VwSlg 4557 A/1958 RS 2

Stammrechtssatz

Das Parteiengehör, ist nicht ordnungsgemäß gewährt, wenn ein namhaft gemachter Parteienvertreter von der Behörde übergangen wird.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

95/12/0192