Verwaltungsgerichtshof
08.11.1995
95/12/0175
Beim Leistungsfeststellungsverfahren handelt es sich ungeachtet der Regelung des Paragraph 87, BDG 1979 nicht um ein Mehrparteienverfahren, sodaß Paragraph 26, Absatz 2, VwGG nicht zur Anwendung kommen kann.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
95/12/0192