Verwaltungsgerichtshof
08.11.1995
95/12/0175
GRS wie VwGH B 1992/12/11 92/17/0262 1
Paragraph 26, Absatz 2, VwGG ist nur auf einen im Mehrparteienverfahren erlassenen Bescheid anwendbar, und zwar dann, wenn einer Partei der Bescheid weder zugestellt noch verkündet worden ist, sie aber von der Erlassung desselben und von seinem wesentlichen Inhalt Kenntnis erlangt hat (Hinweis Dolp, Die Verwaltungsgerichtsbarkeit/3, Seite 34).
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
95/12/0192