Verwaltungsgerichtshof
02.09.1998
95/12/0150
Der Entfall einer im Vergleich zur besoldungsrechtlichen Stellung vergleichsweise niedrigen Zulage stellt keinen wesentlichen wirtschaftlichen Nachteil dar (Hinweis E 15.12.1993, 93/12/0115).
(hier: Entfall der Verwendungszulage im Ausmaß von zwei Vorrückungsbeträgen bei einem Oberkontrollor)