Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

06.09.1995

Geschäftszahl

95/12/0144

Rechtssatz

Die Geringfügigkeit der Auswirkungen der Versetzung auf die Interessensphäre des Beamten allein rechtfertigt noch nicht die verfügte Personalmaßnahme (hier: insbesondere für den Einsatz des Beamten im Rahmen von Nachtdiensten hätte es einer entsprechenden Auseinandersetzung mit dem von ihm vorgelegten fachärztlichen Gutachten in Ansehung schädlicher Auswirkungen auf seinen Gesundheitszustand bedurft).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1995:1995120144.X09