Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

06.09.1995

Geschäftszahl

95/12/0122

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 82/12/0080 E 13. Dezember 1982 VwSlg 10922 A/1982 RS 3

Stammrechtssatz

Das wichtige dienstliche Interesse iSd Paragraph 38, Absatz 2, BDG 1979, das eine Versetzung zulässig macht, ist ausschließlich nach objektiven Merkmalen und nicht danach zu beurteilen, inwieweit der Beamte diese Momente schuldhaft herbeigeführt hat (Hinweis E 2.3.1981, 3011/80).