Verwaltungsgerichtshof
19.11.1997
95/12/0111
GRS wie VwGH E 1996/09/30 90/12/0100 3
Durch die Aufhebung des ein Verfahren abschließenden Bescheides durch den VwGH, dessen Wiederaufnahme vom Wiederaufnahmswerber erfolglos begehrt wurde, tritt iSd Paragraph 42, Absatz 3, VwGG Gegenstandslosigkeit des Beschwerdeverfahrens gegen den die Wiederaufnahme ablehnenden angefochtenen Bescheid ein (Hinweis B 21.10.1968, 1053/68, VwSlg 7425 A/1968 ua).
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
97/12/0102
95/12/0140