Verwaltungsgerichtshof
19.11.1997
95/12/0111
GRS wie VwGH E 1993/12/15 93/12/0115 1
Die Behörde hat ihre dienstlichen Maßnahmen nicht vorrangig an den Interessen der Bediensteten, sondern an den Interessen des Dienstes zu orientieren. Aus Paragraph 38, BDG 1979 kann nicht abgeleitet werden, daß die Personalplanung einer ganzen Personalgruppe im einzelnen dargelegt werden muß (Hinweis E 22.1.1987, 86/12/0146, VwSlg 12383 A/1987).
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
97/12/0102
95/12/0140