Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.11.1997

Geschäftszahl

95/12/0111

Rechtssatz

Dem Gesetz ist nicht zu entnehmen, daß einem Beamten im Spruch des Versetzungsbescheides zugleich ein Arbeitsplatz an der neuen Dienststelle zuzuweisen ist.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

97/12/0102

95/12/0140