Verwaltungsgerichtshof
19.11.1997
95/12/0111
Dem Gesetz ist nicht zu entnehmen, daß einem Beamten im Spruch des Versetzungsbescheides zugleich ein Arbeitsplatz an der neuen Dienststelle zuzuweisen ist.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
97/12/0102
95/12/0140