Verwaltungsgerichtshof
24.01.1996
95/12/0084
Der geltend gemachten Verletzung des Parteiengehörs im erstinstanzlichen Verfahren kann seitens der Behörde dann nicht mit dem Hinweis auf die Gelegenheit zur Rechtfertigung im Verfahren nach Paragraph 38, Absatz 4, BDG 1979 entgegengetreten werden, wenn bei der erfolgten Verständigung des Beamten die Gründe für die in Aussicht genommene Personalmaßnahme nicht angegeben waren.