Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.01.1996

Geschäftszahl

95/12/0084

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1995/11/08 95/12/0205 2

Stammrechtssatz

Das "wichtige dienstliche Interesse" iSd Paragraph 38, Absatz 2, BDG 1979 ist ein unbestimmter Gesetzesbegriff, dessen Auslegung sich an normativen Inhalten zu orientieren hat und der der vollen Prüfung durch den Verwaltungsgerichtshof unterliegt (Hinweis E 18.3.1985, 84/12/0051, E 18.11.1992, 92/12/0261).