Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.05.1998

Geschäftszahl

95/12/0063

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1995/05/17 94/12/0003 1

Stammrechtssatz

Im Dienstrechtsverfahren (Paragraph eins, Absatz eins, DVG) ist nur zu prüfen, ob die Befolgung der Weisung zu den Dienstpflichten zählt, nicht aber, inwieweit eine Weisung im Einklang mit dem ihr übergeordneten Recht steht (Hinweis E 10.9.1976, 2337/75, VwSlg 9133 A/1976).