Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.05.1998

Geschäftszahl

95/12/0063

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/03/19 88/12/0026 6

Stammrechtssatz

Ein Feststellungsbescheid hinsichtlich erteilter Weisungen ist zulässig, wenn er der erforderlichen Klarstellung für die Zukunft dient.