Verwaltungsgerichtshof
31.05.1996
95/12/0008
Für einen positiven Verwendungserfolg in Forschung und Lehre können nur solche Leistungen beitragen, die der Assistent in jenem Fachgebiet erbracht hat, in dem er tätig war (Hinweis E 17.2.1993, 92/12/0031).