Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

31.05.1996

Geschäftszahl

95/12/0008

Rechtssatz

Für einen positiven Verwendungserfolg in Forschung und Lehre können nur solche Leistungen beitragen, die der Assistent in jenem Fachgebiet erbracht hat, in dem er tätig war (Hinweis E 17.2.1993, 92/12/0031).