Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.12.1995

Geschäftszahl

95/11/0372

Rechtssatz

Die einem Arbeitsinspektorat mitgeteilte Bestellung eines verantwortlichen Beauftragten gem Paragraph 23, Absatz eins, ArbIG 1993 kann den Arbeitgeber erst ab Einlangen der Mitteilung und nicht bereits ab Zustimmung des Bestellten entlasten. Das ArbIG 1993 stellt in dieser Hinsicht eine lex specialis zu Paragraph 9, VStG dar.