Verwaltungsgerichtshof
22.02.1996
95/11/0181
GRS wie VwGH E 1995/06/27 95/11/0180 1
Durch die Annahme einer weiteren Verpflichtungserklärung wird ein neues Verhältnis als Zeitsoldat begründet, welches wiederum für sich den Regelungen des Paragraph 6, HGG 1992 zu unterstellen ist.