Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.02.1996

Geschäftszahl

95/11/0181

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1995/06/27 95/11/0180 1

Stammrechtssatz

Durch die Annahme einer weiteren Verpflichtungserklärung wird ein neues Verhältnis als Zeitsoldat begründet, welches wiederum für sich den Regelungen des Paragraph 6, HGG 1992 zu unterstellen ist.