Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

06.05.1996

Geschäftszahl

95/10/0260

Rechtssatz

Wird durch den Spruch eines Rodungsbescheides ein Lageplan, der die Rodungsflächen genau ausweist, zum integrierenden Bestandteil des Bescheides, ist dem Gebot der ausreichenden Konkretisierung Genüge getan.