Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.11.1997

Geschäftszahl

95/10/0220

Rechtssatz

Fragen der Bewilligungsfähigkeit einer konsenslos durchgeführten Veränderung sind im Verfahren über die Erlassung eines Entfernungsauftrages nach Paragraph 12, Absatz 2, Vlbg LSchG 1982 unerheblich (Hinweis E 9.11.1996, 94/10/0165; E 24.10.1994, 94/10/0127).