Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.11.1997

Geschäftszahl

95/10/0220

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 84/10/0193 E 17. Dezember 1984 RS 1

Stammrechtssatz

"Fließend" in Paragraph 4, Absatz 3, Vlbg LSchG bedeutet nicht, dass das Gewässerbett dauernd oder den überwiegenden Teil des Jahres unter Wasser stehen müsste. Unter Gewässer ist auch das Wasserbett zu verstehen.