Verwaltungsgerichtshof
24.11.1997
95/10/0220
GRS wie 84/10/0193 E 17. Dezember 1984 RS 1
"Fließend" in Paragraph 4, Absatz 3, Vlbg LSchG bedeutet nicht, dass das Gewässerbett dauernd oder den überwiegenden Teil des Jahres unter Wasser stehen müsste. Unter Gewässer ist auch das Wasserbett zu verstehen.