Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.02.1997

Geschäftszahl

95/10/0217

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/11/11 91/10/0118 3

Stammrechtssatz

Das Angebot einer Ersatzaufforstung ist für die Prüfung der Berechtigung des Antrages auf Rodungsbewilligung nicht wesentlich, da der Frage der Ersatzaufforstung im Hinblick auf Paragraph 18, ForstG erst für den Fall der Bewilligung Bedeutung zukommt (Hinweis E 12.2.1985, 83/07/0205).