Verwaltungsgerichtshof
14.12.1998
95/10/0193
GRS wie VwGH E 1994/03/14 93/10/0012 2
Die Verursachung von Lärm außerhalb eines Naturschutzgebietes kann einen "Eingriff" iSd Paragraph 7, Absatz 2, NÖ NatSchG 1977 darstellen, wenn dadurch Beeinträchtigungen am Pflanzenkleid oder Tierleben des Naturschutzgebietes eintreten können.