Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.12.1998

Geschäftszahl

95/10/0176

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1994/06/20 92/10/0391 2

Stammrechtssatz

Für die Beurteilung der Frage, ob eine geschlossene Ortschaft, die sich von der verbliebenen natürlichen Landschaft abhebt, vorliegt oder nicht, ist eine großflächige Betrachtungsweise geboten (Hinweis E 29.6.1981, 81/10/0040). Ob sich der fragliche Bereich in oder außerhalb des Bereiches von Ortstafeln befindet, ist ohne Belang (Hinweis E 1.6.1981, 81/10/0006, 0015).