Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.02.1996

Geschäftszahl

95/10/0132

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1994/11/21 93/10/0141 6

Stammrechtssatz

Die Beiziehung einer Partei zum Lokalaugenschein - mag sie auch im Einzelfall zweckmäßig sein - schreibt das Gesetz nicht generell vor (Hinweis E 19.9.1987, 87/10/0063).