Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

09.03.1998

Geschäftszahl

95/10/0107

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1996/03/25 94/10/0122 1

Stammrechtssatz

Die Beurteilung eines Objektes als maßgeblicher Eingriff in das Landschaftsbild setzt nicht voraus, daß im betreffenden Uferabschnitt noch keinerlei Verbauung besteht.