Verwaltungsgerichtshof
09.03.1998
95/10/0107
GRS wie VwGH E 1996/03/25 94/10/0122 1
Die Beurteilung eines Objektes als maßgeblicher Eingriff in das Landschaftsbild setzt nicht voraus, daß im betreffenden Uferabschnitt noch keinerlei Verbauung besteht.