Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.10.1995

Geschäftszahl

95/10/0081

Rechtssatz

Die Richtlinie 85/337/EWG des Rates vom 27.6.1985 über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten enthält keine Vorschrift, aus der sich ergäbe, daß die Standortgemeinde (hier einer Starkstromleitung) in einem durchzuführenden

Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren Parteistellung im verfahrensrechtlichen Sinn zukäme oder eingeräumt werden müßte (Hinweis B VfGH 17.6.1995, B 1956/94).