Verwaltungsgerichtshof
24.04.1995
95/10/0016
Im öffentlichen Interesse des gesicherten Fortbetriebes der Apotheke hat die Verwaltungsbehörde vor Erteilung der Konzession nach Paragraph 46, Absatz 2, ApG in Verbindung mit Paragraph 15, Absatz eins, ApG an den Erwerber die Gültigkeit des Rechtsgeschäftes zwischen dem Erwerber und dem Veräußerer des Apothekenunternehmens als Vorfrage iSd Paragraph 38, AVG zu überprüfen (Hinweis E 31.10.1957, 2819/55, VwSlg 4458 A/1957).