Verwaltungsgerichtshof
29.03.1995
95/10/0010
GRS wie VwGH E 1991/01/25 89/10/0021 7
Es besteht keine Subsidiarität der Verwaltungsübertretung nach Artikel römisch neun, Absatz eins, Ziffer eins, EGVG gegenüber einem Straftatbestand des StGB.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
95/10/0011
95/10/0015