Verwaltungsgerichtshof
24.11.1997
95/09/0348
Mißhandlungen mit Verletzungsfolgen im Zuge einer Fahrzeugkontrolle bringen eine derart schwerwiegende Beeinträchtigung des Dienstbetriebes und des korrekten Verhaltens gegenüber der Bevölkerung zum Ausdruck, daß die Fortsetzung des öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses unzumutbar erscheinen muß.