Verwaltungsgerichtshof
06.03.1997
95/09/0342
Hat der UVS im Verfahren betreffend den Wiederaufnahmeantrag funktionell als erste, letzte und damit einzige Instanz einzuschreiten, ist der pauschalierte Kostenbeitrag (sinngemäß) nach Paragraph 64, Absatz 2, VStG mit 10 vH der verhängten Geldstrafen zu bemessen.