Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.11.1997

Geschäftszahl

95/09/0325

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0039/73 E 10. Mai 1973 VwSlg 8413 A/1973 RS 3

Stammrechtssatz

Der Denkmalschutz umfasst alle bestehenden und nicht nur alle im Augenblick sichtbaren Denkmäler.