Verwaltungsgerichtshof
19.11.1997
95/09/0325
GRS wie VwGH E 1990/12/17 90/19/0326 2
Die Behörde ist nach Paragraph 13 a, AVG nur zu Anleitung im Hinblick auf die von der Partei zu setzenden Verfahrensschritte, nicht aber dazu verhalten, der Partei Anweisungen zu erteilen, wie sie ihr Vorbringen zu gestalten habe, damit ihrem Standpunkt Rechnung getragen werden könnte (Hinweis E 21.9.1988, 87/03/0237, 0238).